Um all Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen zu können, müssen die Daten vollständig erfasst und Unfallschäden…

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Eine Fahrzeugbewertung ist eine Zeitwertermittlung des Fahrzeuges. Ziel des Ganzen ist es, den aktuellen Marktwert des Fahrzeuges…

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Von uns bekommen Sie auch Technische Beratungen. wir bietet Ihnen als ein unabhängiges und freies Sachverständigenbüro…

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SO FUNKTIONIERT’S

Sie melden sich bei uns per Telefon, WhatsApp, Email oder über unser Kontaktformular.

Nach Ihrer Anfrage kontaktieren wir Sie zeitnah telefonisch für ein unverbindliches Erstgespräch. Im Gutachtenfall vereinbaren wir einen Besichtigungstermin. Diesen bieten wir Ihnen in der Regel innerhalb von 24 Stunden an. Bei der Besichtigung untersuchen wir Ihr Fahrzeug eingehend auf alle unfallbedingten Beschädigungen und Details und dokumentieren diese. Wir fertigen Fotos von Ihrem Wagen und allen sichtbaren Schäden an und überprüfen relevante Funktionen, um nicht direkt sichtbare Schäden festzustellen.

Wir begutachten den Schadensumfang, berechnen die Schadenshöhe, kalkulieren die Wertminderung und ermitteln Rest- sowie Wiederbeschaffungswerte für Ihr Fahrzeug.

Die Ergebnisse und alle Besichtigungsbefunde einschließlich der Fahrzeug- und Schadenaufnahmen fassen wir zu einem umfangreichen Gutachten zusammen. Zusätzlich bewerten wir die Wirtschaftlichkeit der Reparaturarbeiten. Bei einem Totalschaden gelten besondere Richtlinien für die Unfallschadenbeseitigung. Danach übermitteln wir das fertige Schadengutachten an die von Ihnen genannten Empfänger, Sie als Auftraggeber, den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt, die Versicherungsgesellschaft Ihres Unfallgegners und gegebenenfalls Ihre Reparaturwerkstatt.

Zum Schluss wird unsere Rechnung dem Rechtsanwalt übermittelt und an die gegnerische Versicherung weitergeleitet.

Bei klaren Schuldverhältnissen werden Sie als Auftraggeber im Regelfall nicht in die Kostenabrechnung miteinbezogen. Ihr Rechtsanwalt fordert die Abwicklung Ihrer Schadenersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung ein. Sollten Sie ohne Rechtsanwalt agieren, müssen Sie an der Stelle selbst Ihre Ansprüche hinsichtlich Ihres Schadens bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.