Häufig gestellte Fragen

Gern sind wir für Sie da, um Unterstützung zu bieten – unkompliziert und flexibel. Sie erreichen uns bequem telefonisch. Andernfalls finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen hier:

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten. Wenn Sie zum Unfall beigetragen haben (50-50), müssen Sie einen Teil der Gutachterkosten tragen. Bei einem Schaden, den Sie selbst verursacht haben, entscheidet Ihre Kaskoversicherung, ob ein Gutachten nötig ist und zahlt gegebenenfalls dafür. Wenn der Schaden weniger als 750 Euro beträgt (Bagatelschaden), ist in der Regel kein Gutachten erforderlich. Wenn Sie sich unsicher sind, sprechen Sie uns einfach an!

 

Ein Schadengutachten berücksichtigt wichtige Werte wie Wertminderung und Wiederbeschaffungswert, die in einem Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt nicht enthalten sind. Deshalb empfehlen wir unseren Kunden stets, ein Gutachten anfertigen zu lassen, da Sie andernfalls auf den Kosten sitzen bleiben könnten.

In dieser Situation ist besondere Achtsamkeit geboten, da der vom Versicherer entsandte Gutachter sicherlich nicht in Ihrem Interesse handelt. Schließlich wird er von der Versicherung bezahlt, die die Kosten minimieren möchte. Wenn Sie nicht schuldig sind, empfehlen wir Ihnen, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Falls es zu einem Gegen-Gutachten kommt, sind wir als verlässlicher Partner an Ihrer Seite.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer sogenannten fiktiven Abrechnung. Dabei zahlt die Versicherung den Schadensbetrag direkt auf das Konto des Geschädigten. Sie können dieses Geld verwenden, um Ihr Auto reparieren zu lassen, es selbst reparieren oder es einfach behalten.

Normalerweise sollten Sie Ihr Geld innerhalb von 4 bis 6 Wochen auf Ihrem Konto haben. Einige Versicherungen können sich jedoch mehr Zeit lassen, um den Schaden zu regulieren. Es gab jedoch auch Fälle, in denen Kunden das Geld bereits nach wenigen Tagen erhalten haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Schadenregulierung schnell erfolgt.

Das Wichtigste ist, zuerst ruhig zu bleiben und nach Verletzten Ausschau zu halten. Anschließend ist es von großer Bedeutung, die Unfallstelle abzusichern. Danach solltest du die Notrufnummer 112 wählen, wenn es Personenschäden gibt, und die Polizei benachrichtigen. Du kannst dich dann darum kümmern, Fotos vom Unfallschaden zu machen und idealerweise einen Unfallbericht zu erstellen. Vergiss nicht, die Kontaktdaten des Unfallgegners zu notieren.

Und denken Sie daran, Kfz-Gutachter Bagheroskuie so schnell wie möglich zu kontaktieren um die Sache schnell wie möglich abzuwickeln.