Schadensgutachten
Um all Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen zu können, müssen die Daten vollständig erfasst und Unfallschäden aufgenommen werden.
Geht es um einen Haftpflichtschadenfall, so haben Sie die freie Wahl, für welchen Kfz-Sachverständigen Sie sich entscheiden. Als Kfz-Gutachter helfen wir Ihnen weiterer Ansprüche zu ermitteln, wie z.B:
– Wertminderung & Restwert
– Reparaturdauer & Nutzungsausfallzeit
– Verbringungskosten
– Ersatzteilpreisaufschläge
– Wiederbeschaffungswert
Kurzgutachten: Ein Kurzgutachten entspricht in etwa einem Werkstattkostenvoranschlag. Es unterscheidet sich jedoch stark von einem normalen Gutachten. Warum Sie sich dennoch für ein Kurzgutachten eines unabhängigen Gutachters -anstatt eines KV von einer Werkstatt- entscheiden sollten, möchte ich Ihnen hier kurz erläutern.
Mehr Sicherheit: Bei einem Kostenvoranschlag berechnen die Werkstätte ihren eigenen Stundenlohn. Dies kann zu großen Preisschwankungen führen. Freie Werkstätten haben meist einen geringeren Stundensatz als Vertragswerkstätten. Gleiches gilt für Ersatzteilpreise. Die Preisschwankungen sind somit massiv, was sich deutlich im Kostenvoranschlag bemerkbar macht. Da die Reparaturwerkstätten gelegentlich einen Kostenvoranschlag nur über eine Sichtkontrolle erstellen, kann es passieren, dass Schäden verborgen bleiben und erst entdeckt werden, wenn es bereits zu spät ist. Im schlimmsten Fall entdeckt man den Fehler erst, wenn die gegnerische Versicherung den Schadenfall bereits reguliert hat. So kann es schnell passieren, dass der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleibt.
Bagatellschaden: Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn die Höhe des Schadens eine bestimmte Summe nicht überschreitet. Diese liegt zurzeit etwa bei ca. 750 €. Liegen die Schadenskosten in diesem Bereich, besteht die Versicherung meistens darauf, diese nach Kurzgutachten (Kostenvoranschlag) abzurechnen. Wenn im Nachhinein ein höherer Schaden festgestellt wird, bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Weitergehend berücksichtigt der Kostenvoranschlag die Wertminderung nicht, die mit einem reparierten Schaden beim Wiederverkauf entsteht. Mit einem Kurzgutachten sind Sie somit allenfalls bei kleinen Schäden richtig beraten.